Entfernung gutartiger & bösartiger Hauttumoren

Wurde im Rahmen einer ärztlichen Konsultation die Indikation zur Entfernung einer Hautveränderung gestellt, werden Sie zunächst über die für Sie sinnvollen Behandlungsschritte (Operation, Laserabtragung, Curettage) aufgeklärt. Hierfür ist die sorgfältige Diagnosestellung der zu behandelnden Hautveränderung unabdingbar und beinhaltet notwendigerweise die Bestimmung der Dignität (gut-  oder bösartig).

Die Behandlung von Hautkrebs (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome, Maligne Melanome, Merkelzellkarzinome, Kaposi Sarkome u.a.) gehören zu den Schwerpunkten unserer Praxis (siehe Kapitel „Behandlung von Hautkrebs“).

Die operative Entfernung von Hautkrebs kann bei einem Großteil der Patienten ambulant erfolgen. Je nach Größe, Lokalisation des Tumors, sowie der voraussichtlichen Operationsdauer kann diese in örtlicher Betäubung, bei Notwendigkeit aber auch in Allgemeinanästhesie („Vollnarkose“) vorgenommen werden. Im Falle erforderlicher großflächiger Tumorentfernungen oder in ästhetisch  anspruchsvollen Körperregionen (z. B. im Gesicht),  wird der Wundverschluss stets unter Berücksichtigung der plastisch-chirurgischen Kriterien mit höchstem ästhetischem Anspruch durchgeführt.

Alle Operationen können entweder ambulant im DERMATOLOGIKUM BERLIN oder stationär in einer nahegelegenen Privatklinik erfolgen, wo ein Patient eine oder mehrere Nächte nach der Operation verbleiben kann.

Für Patienten die im DERMATOLOGIKUM BERLIN operiert wurden ist eine Notfallnummer geschaltet die auf einen der Ärzte weitergeleitet wird. Diese Telefonnummer wird den Patienten im Einzelfall ausgehändigt.

Für die Entfernung gutartiger Hautveränderungen (Stielwarzen, „Altersflecken“, Viruswaren, Lipome, Talgzysten, Pigmentierungen u. a.) stehen uns moderne Laserverfahren, ebenso wie die operative Entfernung zur Verfügung. Welche Methode im Einzelfall die zielführende ist, wird Ihnen im Zuge des ärztlichen Beratungsgespräches erläutert.